Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Verkaufsbedingungen
Allgemeines:
Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Unsere Pflanzen sind mit Ausnahme der Küchenkräuter nicht zum Verzehr geeignet.
Vertragsabschluss:
Unsere ersten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag kommt durch Bestellung des Kunden zustande. Entsprechend der Pflanzenverfügbarkeit erklärt sich der Kunde mit gleichwertigem Ersatz einverstanden.
Preise und Zahlungsbedingungen:
Unsere Preise gelten ab Verkaufsstelle in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinung des Kataloges/der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Zahlungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Die Berechtigung zur Zahlung mit Skonto besteht jedoch nur, dalls das Konto des Kunden keine anderweigen fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Wird das vereinbarte Zahlungsziel überschritten, werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 8 % über dem gültigen Basissatz berechnet.Scheckzahlungen werden nur unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Neukunden werden die ersten beiden Rechnungen per Vorauskasse fällig. Danach kann die Bezahlung per Überweisung vereinbart werden.
Liefermodalitäten:
Wir liefern ab einem Auftragswert von € 750,- frei Hof oder Baustelle in ganz Süddeutschland und dem Elsaß. Bei einem geringerem Auftragswert stellen wir einer Kostenpauschale in Höhe von € 50,-- in Rechnung. Terminabsprachen und Auftragsbestätigungen verlieren Ihre Gültigkeit, wenn durch höhere Gewalt wie Witterungseinflüsse, u.ä. die Pflanzen unverkäuflich geworden sind. Die Pflanzenlieferung ist bei Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen zwei Tagen schriftlich zu melden. Bei Lieferung per Speditionsunternehmen sind etwaige Transportschäden schriftlich auf dem Frachtbrief festzuhalten und müssen vom Fahrer gegengezeichnet werden.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus dem zugrunde liegenden Vertrag zustehenden Forderungen, einschließlich Nebenkosten, unser Eigentum. Der Besteller tritt bei Weiterveräußerung der gelieferten Ware jegliche daraus entstehende Forderung an uns ab, dazu bedarf es keiner besonderen Abtretungserklärung.
Garantie und Gewährleistung:
Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen kann nicht übernommen werden, da die Behandlung der Pflanze nach der Abgabe außerhalb unseres Einflussbereiches liegt. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Salvatorische Klausel:
Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder später werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
